II - Mitgliedschaft

§4 Arten der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft umfasst:

a) Einzelmitglieder

b) Kollektivmitglieder

 

§5 Aufnahme

Das Beitrittsgesuch ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der frei über die Aufnahme entscheidet.

 

§6 Rechte und Pflichten

Jedes Mitglied ist ab dem Datum seiner Aufnahme stimm- und wahlberechtigt, kann gewählt werden und schuldet die Jahresbeiträge für das laufende Vereinsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht.

 

§7 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

– durch Austritt per Ende des laufenden Vereinsjahres, was dem Vorstand vorgängig schriftlich mitzuteilen ist,

– durch Ausschluss,

– durch Tod oder

– durch Auflösung des Kollektivmitglieds.